Spezialisten für die steuerliche Beratung von Ärzten und Apothekern, Hotels und Gaststätten sowie Land- und Forstwirten gibt es viele. Aber warum nicht auch für Rechtsanwälte und Notare? Hier kommen wir ins Spiel.
Die Buchhaltung bei rechtsberatenden Berufen ist durch die dazugehörige Aktenbuchhaltung sehr speziell. Eigentlich müssten Finanz- und Aktenbuchhaltung im Einklang laufen. Das ist nur selten der Fall, weil die Aktenbuchhaltung von Rechtsanwaltsfachangestellten vor Ort, die Finanzbuchführung aber beim Steuerberater erfolgt. Hinzu kommt, dass den Rechtsanwaltsfachangestellten oft steuerliche Kenntnisse fehlen und sie Aufgaben lösen müssen, für die sie nie ausgebildet worden sind. Auf der anderen Seite haben die Sachbearbeiter des Steuerberaters keine Sachkenntnis, wenn sie sich mit Fremdgeldern oder steuerfreien Auslagen befassen müssen. Das muss nicht sein.
Wir haben langjährige Erfahrungen in der Erstellung der gekoppelten Finanz- und Aktenbuchhaltung. Diese wird bei Ihnen vor Ort mit der jeweils eingesetzten Software erstellt.
Denn nur eine aktuelle Finanz- und Aktenbuchführung ermöglicht eine vorausschauende steuerliche Beratung, zeitnahe und korrekte Abrechnung der offenen Auslagen und Gebühren, revisionssicheres Führen von Anderkonten und die entsprechende Auskehr von Fremdgeldern.
Wir unterstützen sie in ihrem Kanzleiablauf so, dass sie sich auf die ihrem Beruf entsprechenden Aufgaben konzentrieren können.